News

Augenoptik Verband
Schweiz

News

10 Jahre AOVS – eine Erfolgsgeschichte
18.11.2024

Am 15. November 2024 feierte der AOVS Augenoptik Verband Schweiz in St. Gallen sein zehnjähriges Bestehen. An der Mitgliederversammlung zum Jubiläum beleuchtete AOVS Präsident Friedrich Grimm die erreichten Meilensteine und warf einen Blick auf die noch anstehenden Aufgaben.

Es war der 27. November 2014 als sich in Bern namhafte Schweizer Augenoptik-Fachbetriebe zur Gründungsversammlung des AOVS trafen. Die durch den damaligen Verband SOV verunmöglichte Mitsprache der grossen Filialunternehmungen in der Verbandspolitik und eine in den Augen der heutigen AOVS Mitglieder verfehlte Ausbildungspolitik zwangen die Unternehmungen vor zehn Jahren, einen eigenen Verband zu gründen. Zwei Ziele standen und stehen bis heute stets im Vordergrund: Erstens eine zukunftsgerichtete Gestaltung und Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Branche der Augenoptik und Optometrie und damit zweitens die wirksame Bekämpfung des grossen Fachkräftemangels, der zehn Jahre nach der Gründung des AOVS in der Branche latenter ist denn je.

So hat der AOVS zusammen mit OPTIKSCHWEIZ denn auch erreicht, dass die berufliche Grundbildung modernisiert und an die Realitäten in der Praxis angepasst wurde. Und im Bereich der höheren Berufsbildung hat der AOVS gerade jüngst einen zweiten wichtigen Meilenstein erreicht: Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat entschieden, dass sämtliche Einsprachen gegen die Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung für Experte/Expertin in Augenoptik mit eidgenössischem Diplom abgewiesen werden und hat die Prüfungsordnung genehmigt. Leider verschliessen sich OPTIKSCHWEIZ und der SBAO weiterhin einem neuen Berufsbild im Bereich der höheren Berufsbildung und haben gegen die Genehmigung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerden eingereicht. Der AOVS wird sich von seinem Einsatz dadurch nicht abbringen lassen.

Klares «Ja» zur Höheren Berufsbildung in der Augenoptik
26.08.2024

Der AOVS Augenoptik Verband Schweiz hat mit grosser Genugtuung vom Entscheid des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) Kenntnis genommen, dass sämtliche Einsprachen gegen die Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung für Experte/Expertin in Augenoptik mit eidgenössischem Diplom abgewiesen wurden. Damit ist nach über vierjähriger Auseinandersetzung ein wichtiger und lang ersehnter Meilenstein in der Berufsbildungspolitik der Branche der Augenoptik und Optometrie erreicht.


Der AOVS hat vom SBFI im Herbst 2017, nach einer umfassenden Berufsfeldanalyse, grünes Licht für ein Projekt zur Erarbeitung eines Diploms im Bereich Augenoptik erhalten (höhere Fachprüfung HFP). Das entsprechende Qualifikationsprofil «Expertin/Experte in Augenoptik mit eidgenössischem Diplom» sowie ergänzende Ausführungen in Sachen Kompetenzen und Bedarf wurden anfangs 2019 beim SBFI eingegeben. Am 7. Juli 2020 erfolgte schliesslich die Ausschreibung der Prüfungsordnung im Bundesblatt. Darauf sind im September 2020 vier Einsprachen eingegangen (von OPTIKSCHWEIZ, dem Berufsverband für Fortbildung SBAO, der Fachhochschule Nordwestschweiz [Institut für Optometrie] und dem Umbria Club [Optometry]). Das Einspracheverfahren dauerte über vier Jahre. Mit Brief vom 20. August 2024 hat das SBFI den Parteien nun den Entscheid eröffnet: Sämtliche Einsprachen wurden abgewiesen und die Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung für Experte/Expertin in Augenoptik mit eidgenössischem Diplom genehmigt.
Der AOVS ist zuversichtlich, mit der jetzt genehmigten gesetzlichen Grundlage für eine höhere Fachprüfung und einem hochstehenden Ausbildungsgang dem Fachkräftemangel wirksam entgegenzutreten und insbesondere die bildungssystematische Lücke in der Augenoptik und Optometrie schliessen zu können. Zurzeit läuft noch die Beschwerdefrist, welche der AOVS abwarten muss. Die Branche erhält – sofern nicht weitere Verzögerungen vor den Gerichten erfolgen – eine ergänzende Ausbildung, welche einen direkten Anschluss ans EFZ ohne Hürden garantiert.

www.aovs-fso.ch – die neue Website ist da!
15.08.2024

Nach der Überarbeitung seines Logos hat der AOVS Mitte August 2024 nun auch seine Website in ein neues Kleid gebettet. In frischen Look-and-Feel kommt die Website daher und führt interessierte Besucher mit einem klar strukturierten Menü durch die AOVS-Aktivitätsfelder.
Surfen Sie mit – und lassen Sie uns Ihr Feedback zukommen. Die Geschäftsstelle info@aovs-fso.ch freut sich über Rückmeldungen.
 

Delegiertenversammlung 2024 des VBAO
03.06.2024

Der AOVS ist einer der beiden Trägerverbände des Vereins Berufliche Grundbildung Augenoptik VBAO (www.vbao.ch). Gleichberechtigt trägt er damit die Verantwortung in der beruflichen Grundbildung für die Augenoptiker/innen EFZ. An der Delegiertenversammlung 2024 des VBAO wurden sämtliche statutarischen Geschäfte einstimmig genehmigt. Der VBAO konnte mit Genugtuung berichten, dass die Lernendenzahlen im Spätsommer 2023 nochmals höher ausfielen als im Vergleich zu 2022. Und mit dem Y-Parc in Yverdon-les-Bains konnte nach langer Suche ein neuer Standort für das üK-Zentrum in der Romandie gefunden werden. Das erste Qualifikationsverfahren der neuen dreijährigen beruflichen Grundbildung Augenoptiker/-in EFZ wird im Sommer 2025 stattfinden. Verschiedenste Arbeitsgruppen im VBAO arbeiten auf Hochtouren an den entsprechenden Unterlagen.

Ordentliche AOVS-Generalversammlung 2024
11.04.2024

Anlässlich der ordentlichen Generalversammlung 2024 des AOVS wurden alle statutarischen Geschäfte einstimmig genehmigt. Friedrich Grimm, VisilabGroup SA, Meyrin, als Präsident sowie die Vorstandsmitglieder Marc-Etienne Berdoz, Activista SA, Ecublens, Thomas Löhr, Fielmann AG, Basel und Roger Willhalm, VisilabGroup SA, Meyrin, wurden alle für eine weitere Amtsperiode bestätigt. Schliesslich haben die AOVS-Mitglieder einer Modernisierung der Statuten ebenfalls in allen Punkten einstimmig zugestimmt. Bei gleichbleibenden Mitgliederbeiträgen für das Jahr 2024 steht der AOVS nach wie vor auf finanziell sehr gesunden Beinen.

Neu: Anwendung von Ophthalmika durch Optometristen
15.02.2024

Der Bundesrat hat am 25. Januar 2023 eine Änderung von Artikel 52 Absatz 2 der Arzneimittelverordnung (VAM; SR 812.212.21; Link) verabschiedet. Damit wurden die Kompetenzen der Optometristen auch im Heilmittelrecht abgebildet. Somit können Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudienganges in Optometrie FH eine kantonale Bewilligung zur eigenverantwortlichen Anwendung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erhalten, was ihnen die vollumfängliche Ausübung ihres Berufes entsprechend ihren erworbenen Kompetenzen – namentlich die eigenverantwortliche Anwendung von topischen diagnostischen Ophthalmika ermöglicht. Die Änderung der VAM trat am 1. April 2023 in Kraft.

Die Kantonsapothekervereinigung hat in der Folge am 15. Februar 2024 aufgrund von Art. 52 Abs. 2 VAM gewisse Arzneimittel für die topische diagnostische Anwendung durch Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudienganges in Optometrie FH im Rahmen ihrer Berufsausübung empfohlen (Link). 

Optometristinnen und Optometristen, die über eine Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung verfügen, können die Arzneimittel dieser Liste ohne ärztliche Verordnung anwenden. Allerdings steht es den kantonalen Gesundheitsdirektionen respektive den Kantonsapothekern frei, diese Liste abzuändern. Und wichtig für Optometrist/-innen zu wissen: Sie müssen für die Anwendung dieser Ophthalmika eine gesonderte, zusätzliche Bewilligung einholen.