Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Arbeitgeber sind von Gesetzes wegen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Angestellten verantwortlich. Gesetzliche Grundlagen dazu sind das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) und die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) sowie das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz ArG) mit den dazugehörigen Verordnungen 1 bis 5.
Kantonale Arbeitsinspektoren - in gewissen Fällen auch die Suva - prüfen periodisch die Einhaltung von allen relevanten gesetzlichen Bestimmungen im Betrieb und prüfen auch, ob zu deren Einhaltung Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit beigezogen wurden.
Die in diesem Zusammenhang geforderte Beizugspflicht von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit ist in der Richtlinie Nr. 6508 der EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) konkretisiert. Diese Richtlinie wurde auf Beginn des Jahres 2007 überarbeitet und hat aktuell den Stand vom 1. Januar 2022.
EKAS - Grundwissen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz