Gesundheitsberufegesetz GesBG

Augenoptik Verband
Schweiz

Gesundheitsberufegesetz GesBG

Die Optometrie hat ihre gesetzliche Grundlage erhalten

Das Gesundheitsberufegesetz GesBG sowie das Ausführungsrecht dazu sind am 1. Februar 2020 in Kraft getreten. Mit dem GesBG wurde die gesetzliche Lücke zwischen Berufsbildungsgesetz BBG und Medizinalberufegesetz MedBG geschlossen.

Mit dem GesBG gelten für sieben definierte Gesundheitsberufe – unter anderem für die Optometristin/den Optometristen – schweizweit einheitliche Anforderungen an die Ausbildung und die fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung.

Das GesBG legt dazu die Kompetenzen fest, welche die Studiengänge ihren Absolventinnen und Absolventen vermitteln müssen (in unserem Fall: der Bachelorstudiengang in Optometrie an der FHNW in Olten). Das GesBG sieht zudem die obligatorische Akkreditierung dieser Studiengänge vor, um die Qualität der Ausbildung zu sichern.

Weiter regelt das GesBG die Voraussetzungen und Modalitäten der Anerkennung ausländischer Diplome und sieht die Einrichtung eines Gesundheitsberuferegisters GesReg vor. Und schliesslich bestimmt das GesBG die Voraussetzungen, unter denen die Berufsangehörigen der sieben Gesundheitsberufe eine Bewilligung zur Ausübung ihres Berufes in eigener fachlicher Verantwortung erhalten können. Für die Erteilung dieser Berufsausübungsbewilligungen und die Aufsicht sind die Kantone zuständig.